Entwicklertag IT-Innovationen

Von offenen Quellen und Wasserfällen - juristisch Aktuelles vom Software Engineering

RA Prof. Dr. Rupert Vogel, Fachanwalt für IT-Recht; Bartsch und Partner, Universität Mannheim

Der Vortrag steht als PDF Dokument zum Download bereit.

Der Vortrag will einen Überblick geben über Grundprinzipien und -probleme des Urheberrechts und des Vertragsrechts beim Software-Engineering. Er ist in folgende zehn Fragen und Überschriften gegliedert, die von der Grundstruktur, jedoch auch unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, vorgestellt werden:

  1. Urheberrecht
    1. Zweckübertragungsgrundsatz – Welche Verwertungsrechte überlässt der Entwickler dem Auftraggeber, welche behält er?
    2. Was ist der Unterschied zwischen einfachen und ausschließlichen Lizenzen?
    3. Erschöpfungsgrundsatz – Darf der Lizenzgeber auf Dauer erworbene Software weitergeben?
    4. Welche Verwertungsrechte haben bei fester und freier Mitarbeit der Mitarbeiter, welche Rechte haben Arbeitgeber und Auftraggeber?
    5. Was gilt es bei Open Source Software zu beachten?
  2. Projektmanagement-Recht
    1. Welchen Einfluss haben ITIL- und andere IT-Service-Management-Methoden auf das Recht und die Vertragsgestaltung?
    2. Was bedeuten die Qualitätsangaben Stand der Technik, Regeln der Technik und Stand von Wissenschaft und Technik im Vetragsrecht?
    3. Wie muss aus rechtlicher Sicht die Entwicklung von Software dokumentiert werden?
    4. Was bedeutet die „Abnahme“ von Werken und wie kann man diese regeln?
    5. Ist Software-Hinterlegung eine gute Idee für Kunden und für das Softwarehaus? Wo liegen bei Software Hinterlegung die rechtlichen Risiken für Entwickler und Auftraggeber?

 

Prof. Dr. Rupert Vogel Prof. Dr. Rupert Vogel ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner der auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Bartsch und Partner GbR in Karlsruhe. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im IT-Recht und im Urheberrecht sowie in den deutsch-französischen Rechtsbeziehungen. Er ist Honorarprofessor der Universität Mannheim, wo er seit 1993 Vorlesungen im Französischen Recht, IT-Recht und im Urheberrecht hält. Darüber hinaus ist er Vorstandsmitglied des IZG – Interdisziplinäres Zentrum für Geistiges Eigentum an der Universität Mannheim e. V..

Bei der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. ist er Geschäftsführer und Co-Leiter des Fachausschusses Softwareschutz. Herr Vogel referiert häufig zu Fragen des IT-Rechts und veröffentlicht hierzu (zuletzt Dreier/Vogel, Software- und Computerrecht, UTB, 2008; Vertragsmuster EDV-Recht, in: Schulte/Nölke/Frenz/Flohr [Hrsg.], Formularbuch Vertragsrecht, ZAP 2006/2009).

Weitere Informationen: www.bartsch-partner.de.